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Ausnahme von der Zahlung von Jahresgebühren für Patente für die ersten fünf Jahre und für Gebrauchsmuster für die ersten drei Jahre

Jahresgebühren für nationale und europäische Patente

Allgemeine Informationen:
Jahresgebühren für Patente müssen innerhalb von drei Monaten vor dem Fälligkeitstag überwiesen oder eingezahlt werden.
Jahresgebühren können auch bis maximal sechs Monate nach dem Fälligkeitstag gezahlt werden. Für Zahlungen nach dem Fälligkeitstag fällt jedoch ein Zuschlag von 20 % an. Wenn die Jahresgebühr innerhalb der Nachfrist nicht gezahlt wird, verfällt das Patent.

Nationale Patente, die vor dem 1. Juli 2005 erteilt wurden, und Patentanmeldungen, für die die Entscheidung über die Veröffentlichung vor dem 1. Juli 2005 getroffen wurde

Jahresgebühren müssen jedes Jahr im Voraus bezahlt werden, und zwar beginnend mit dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldungen im Patentblatt.
Der Fälligkeitstag der Jahresgebühren wird durch das Veröffentlichungsdatum bestimmt.

Nationale Patente, die nach dem 1. Juli 2005 erteilt wurden

Jahresgebühren müssen jedes Jahr im Voraus gezahlt werden, und zwar beginnend mit dem sechsten Jahre nach der Erteilung (berechnet vom letzten Tag das Anmeldemonats). Der Fälligkeitstag der Jahresgebühren wird durch das Anmeldedatum des Patents bestimmt.

Dauert das Erteilungsverfahren mehr als fünf Jahre, müssen Jahresgebühren nur für die Jahre nach Patenterteilung gezahlt werden.

Europäische Patente

Der Fälligkeitstag der Zahlung und die Höhe der Jahresgebühren für alle europäischen Patente basieren auf denselben Grundlagen wie für nationale Patente, die nach dem 1. Juli 2005 erteilt wurden (siehe oben).
Für europäische Patente, die vor dem 1. Juli 1996 erteilt wurden, werden die Jahresgebühren insofern angepasst, dass sie nun von der vollen Laufzeit des Patents (gerechnet vom Anmeldedatum) berechnet werden.

Jahresgebühren für nationale und europäische Patente

Jahr
Jahresgebühr in EUR
Gebühr
mit Zuschlag
6.
100,00
7.
200,00
240,00
8.
300,00
360,00
9.
400,00
480,00
10.
500,00
600,00
11.
600,00
720,00
12.
700,00
840,00
13.
800,00
960,00
14.
900,00
1080,00
15.
1000,00
1200,00
16.
1100,00
1320,00
17.
1200,00
1440,00
18.
1300,00
1560,00
19.
1500,00
1800,00
20.
1700,00
2040,00

Jahresgebühren für Schutzzertifikate

Jahr
Jahresgebühr in EUR
Gebühr
mit Zuschlag
1.
2500,00
3000,00
2.
2900,00
3480,00
3.
3300,00
3960,00
4.
3700,00
4440,00
5.
4100,00
4920,00
begonennes 6.
2900,00
3480,00

Jahresgebühren für Gebrauchsmuster

Allgemeine Informationen:
Jahresgebühren für Gebrauchsmuster müssen innerhalb von drei Monaten vor dem Fälligkeitstag überwiesen oder gezahlt werden.
Jahresgebühren können auch bis zu maximal sechs Monate nach dem Fälligkeitstag gezahlt werden, jedoch muss ein Zuschlag von 20 % gezahlt werden. Wird die Jahresgebühr nicht innerhalb dieser Nachfrist gezahlt, verfällt das Gebrauchsmuster.

Jahresgebühren müssen jedes Jahr im Voraus gezahlt werden, und zwar beginnend mit dem vierten Jahr nach der Registrierung (berechnet nach dem letzten Tag des Anmeldemonats).
Der Fälligkeitstag der Jahresgebühren wird durch das Anmeldedatum des Gebrauchsmusters bestimmt. Jahresgebühren sind immer am letzten Tag des Anmeldemonats fällig.
Dauert das Registrierungsverfahren länger als drei Jahre, müssen Jahresgebühren nur für die Jahre nach der Registrierung gezahlt werden.

Anstelle der Zahlung von Jahresgebühren ist es möglich, eine Pauschalgebühr für das 4.–6. Jahr und für das 7.–10. Jahr zu zahlen. Der Fälligkeitstag für die Pauschalgebühr entspricht dem für die 4. bzw. 7. Jahresgebühr.

Jahresgebühren für Gebrauchsmuster

Jahr
Jahresgebühr in EUR
Gebühr
mit Zuschlag
4.
50,00
5.
100,00
120,00
6.
250,00
300,00
7.
300,00
360,00
8.
350,00
420,00
9.
400,00
480,00
10.
450,00
540,00
 
Pauschal-
gebühr
Pauschalgebühr in EUR
Gebühr mit Zuschlag
4. - 6. Jahr
360,00
7. - 10. Jahr
1350,00
1620,00