Validierung von europäischen Patenten in Österreich – Londoner Übereinkommen – Übersetzung der europäischen Patentschrift
Österreich ist bisher noch nicht dem Londoner Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 EPÜ beigetreten, weshalb nach wie vor die Einreichung einer Übersetzung der vollständigen Patentschrift ins Deutsche ein Erfordernis für das Wirksamwerden des europäischen Patents in Österreich ist, sofern die Patentschrift nicht in deutscher Sprache herausgegeben ist.
Die deutsche Übersetzung ist spätestens drei Monate nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung beim Österreichischen Patentamt einzureichen. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Die Übersetzung aus dem Englischen oder Französischen erfolgt durch unser Team aus erfahrenen, akademischen ÜbersetzerInnen, wobei jeder Text einer fachlichen Kontrolle durch unsere Patentexperten unterzogen wird.
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